AGB´s


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eventagentur "Leventio"

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglich vereinbarten Leistung (insbesondere für die Betreuung des Kunden, für die Konzeption, für die Organisation, für die Planung der Veranstaltung und für die Vermittlung von Leistungen Dritter) zwischen Ihnen als Kunden / Veranstalter und der Leventio, Inhaberin Katja Korb-Herich, Im Anwender 3, 65510 Idstein, nachfolgend Agentur genannt.
 
Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden / Veranstalters widerspricht die Agentur hiermit ausdrücklich.
 
 
1. Vertragsschluss
 
1. Angebote der Agentur an den Kunden / Veranstalter sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt ist. Somit kommen Verträge zwischen der Agentur und dem Kunden grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die Agentur zustande.
 
2. Die von der Agentur in Anzeigen und im Internet angezeigten Preise sind freibleibend und unverbindlich.
 
3. Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Event-Angebot, in dem die vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgehalten werden.
 
4. Vertragsänderungen und / oder –ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Angestellte und freie Mitarbeiter der Agentur sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
 
 
2. Leistungsumfang
 
1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung der Agentur.
 
2. Änderungen oder Abweichungen einzelner vertraglicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Kunden / Veranstalter unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderung der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Kunden / Veranstalter kein Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht zu. Solche Änderungen oder Abweichungen sind der Agentur vielmehr gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
 
3. Die Agentur ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen jederzeit nach Absprache mit dem Kunden / Veranstalter zu ändern. Dies gilt insbesondere für den Ablauf der Veranstaltung.
 
4. Soweit die Agentur zur Durchführung des Auftrages Verträge mit Dritten schließt, geschieht dies im Namen und für Rechnung des Kunden / Veranstalters. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Veranstaltungsräumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, die Beschaffung von Personal, den Abschluss von Verträgen mit Künstlern und ähnliche Verträge.
 
 
3. Zahlung Agenturhonorar und –budget
 
1. Die Agentur ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung und ohne Abzug fällig. Der Kunde / Veranstalter gerät in Verzug, wenn die fällige Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei ihm gezahlt ist.
 
2. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:


3. Der Kunde / Veranstalter darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
 
4. Der Kunde / Veranstalter stellt der Agentur unabhängig von dem vereinbarten Agenturhonorar ein Budget laut schriftlichem unverbindlichem Kostenvoranschlag, erstellt durch die Agentur und basierend auf den Wünschen und Vorgaben des Kunden / Veranstalters zur Verfügung, und zwar innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes. Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den Kunden / Veranstalter überschritten werden. Eine ausdrückliche Zustimmung ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn das Budget um nicht mehr als 10 % des mit Kostenvoranschlag kalkulierten Betrages überschritten wird.
 
 
4. Präsentation
 
Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen, insbesondere deren Inhalte (Konzepte, Planungen etc.) im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Leistungen – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Bereits übergebene Unterlagen u.ä. sind der Agentur unaufgefordert und unverzüglich herauszugeben.
 
 
5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
 
1. Alle Leistungen der Agentur (z.B. Ideen, Veranstaltungskonzepte etc., auch Teile daraus) verbleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde / Veranstalter erwirbt mit der Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ohne anderslautende Vereinbarung darf der Kunde / Veranstalter die Leistungen nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
 
2. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden / Veranstalter sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistung urheberrechtlich geschützt ist – des Urhebers zulässig.
 
3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinausgeht, ist – unabhängig von einem urheberrechtlichen Schutz der Leistung – die ausdrückliche Zustimmung der Agentur notwendig. Dafür steht der Agentur und - soweit vorliegend – dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
 
 
6. Rücktritt
 
1. Der Kunde / Veranstalter ist berechtigt, bis zu 10 Tagen vor Beginn der vereinbarten Veranstaltung von diesem Agentur-Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Entscheidend ist der Tag des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der Agentur.
 
2. Für den Fall des Rücktritts hat der Kunde / Veranstalter, sofern nichts anderes vereinbart ist, der Agentur die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits angefallenen Aufwendungen sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Die Agentur ist berechtigt, die angefallenen Aufwendungen pauschal mit 40 % der Nettoauftragssumme, den entgangenen Gewinn mit 30 % der Nettoauftragssumme zu berechnen. Berechnungsgrundlage ist der mit dem Kunden / Veranstalter vereinbarte Preis abzgl. etwaiger variabler Kosten (Übernachtungskosten, Fahrkosten u.ä.) zzgl. der hierauf zu erhebenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch die Agentur bleibt vorbehalten.
Dem Kunden / Veranstalter bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen bzw. für einen geringeren Gewinn der Agentur zu erbringen. Hierfür trägt der Kunde / Veranstalter die Beweislast.
 
3. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Kürzung des Honorars aufgrund ersparter Aufwendungen ausgeschlossen ist.
 
4. Von dem Rücktritt vom Agentur-Vertrag werden die seitens der Agentur namens des Kunden / Veranstalters mit Dritten geschlossenen Verträge nicht berührt. Insbesondere ist die Agentur auch nicht verpflichtet, diese noch namens des Kunden / Veranstalters z.B. zu kündigen.
 
5. Für jeden Fall des Rücktritts wird die Haftung der Agentur gegenüber dem Kunden / Veranstalter auf einen Betrag i.H.v. 10 % des vereinbarten Preises begrenzt.
 
 
7. Kündigung
 
1. Die ordentliche Kündigung dieses Vertrages ist ausgeschlossen. 
Unberührt hiervon bleibt das Recht auf außerordentliche Kündigung, die schriftlich zu erfolgen hat. 
Als solche Kündigungsgründe kommen insbesondere in Betracht
 
2. Eine Kürzung des Honorars aufgrund ersparter Aufwendungen auf Seiten der Agentur wird ausgeschlossen. Im Falle der Kündigung aus Gründen der höheren Gewalt kann die Agentur für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
 
 
8. Haftung
 
1. Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung der Veranstaltung und zur sorgfältigen Überwachung und Kontrolle der Leistungsträger nach den Pflichten eines gewissenhaften Kaufmannes.
 
2. Die Haftung der Agentur richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Agentur.
 
3. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadensersatzanspruch gegen die Agentur, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
 
4. Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadensersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt sie derartige Ersatzansprüche an den Kunden / Veranstalter ab, sofern dieser die Abtretung derartiger, auch künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden / Veranstalter gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde / Veranstalter ist verpflichtet, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
 
5. Soweit die Agentur im Auftrag ihres Kunden / Veranstalters ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Kunden / Veranstalters zuzurechnen sind wie z.B. dessen Erfüllungsgehilfen, dessen Gäste u.ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Kunde / Veranstalter die Agentur von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Kunde / Veranstalter verpflichtet sich zugunsten der Agentur, gleichlautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.
 
6. Die Agentur übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Kunden / Veranstalters oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Kunde / Veranstalter die Agentur von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die von ihm oder Dritten der Agentur gegenüber erhoben werden.
 
7. Die Agentur haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und / oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
 
8. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft bei einem der Kunden / Veranstalter die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die Agentur von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden / Veranstalter freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadensersatzansprüchen.
 
 
9. Reklamation / Gewährleistung
 
1. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Kunde / Veranstalter unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Kunde / Veranstalter kann Ersatzleistungen der Agentur nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der Agentur erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
 
2. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde / Veranstalter verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Außerdem ist er verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
 
3. Soweit der Kunde / Veranstalter eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die Agentur begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
 
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.
 
4. Eine Gewährleistung für den Erfolg und / oder das Gefallen der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
 
 
10. Pflichten des Kunden / Veranstalters
 
1. Der Veranstalter verpflichtet sich, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung auf eigene Kosten abzuschließen.
 
2. Im Rahmen der Veranstaltung anfallende Gebühren (GEMA, Genehmigungen, Versicherungen etc.) sind vom Kunden / Veranstalter zu tragen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für den Fall, dass die Veranstaltung durch eine verspätete Zahlung der vom Kunden / Veranstalter zu entrichtenden Gebühren nicht durchgeführt werden kann.
 
3. Ansprüche gegen die Agentur aus den Rechtsbeziehungen zwischen ihr und dem Kunden / Veranstalter können vom diesem nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Agentur abgetreten werden.
 
4. Eine Haftung der Agentur entfällt, wenn ein Misserfolg der Veranstaltung auf mangelhafte oder fehlende Mitwirkung des Kunden / Veranstalters zurückzuführen ist.
 
 
11. Anwendbares Recht
 
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden / Veranstalter und der Agentur ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
 
 
12. Gerichtsstand
 
Ist der Veranstalter Kaufmann oder eine juristische Person oder Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, so ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Idstein. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden / Veranstalter zuständiges Gericht anzurufen.
 
 
13. Nebenabreden / Schriftform / Salvatorische Klausel / Datenschutz
 
1. Änderungen sowie Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarung sowie Änderungen, Ergänzungen und Abweichungen von diesen AGB’s bedürfen der Schriftform. Insbesondere entgegenstehende AGB’s des Kunden / Veranstalters sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
 
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB’s unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt, zu ersetzen.
 
3. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden, die ausschließlich zu diesem Zwecke verwendet und nicht ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung durch den Veranstalter an Dritte weitergegeben werden dürfen.
 
  
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